





|
| 1) Geltung |
|
a) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen
gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer
Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des
Käufers dies ausschließen.
b) Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht
getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
|
| 2) Vertragsschluß |
|
a) Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht
um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den
Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden
keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag
des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der
Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs-
oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den
Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
c) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen
sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf
diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden
ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
d) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt
der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch
die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnen diese den
Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen,
vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung
durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung
des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese
Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
e) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ
(FZZ) Zulassung der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter Strafandrohung
verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen.
Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem dennoch verbotenen
Betrieb am Postnetz frei.
|
| 3) Preise und Zahlung |
|
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag
entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei Versandaufträgen,
ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Ist
der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher
Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B.
seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu
versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem
Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti,
Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
d) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug,
so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens
jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein Betrag,
der höher ist als der von 8 % über dem Basiszinssatz, ist dem
Kunden der Nachweis gestattet, dass unser Schaden niedriger ist
als die Pauschale.
e) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet,
insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender
Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden
Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und
unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall
werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
sofort fällig.
f) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit
es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur
mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
g) Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart
wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig,
wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät.
Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
|
| 4) Lieferung |
|
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch
einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat
oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außer-
c) gewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen
durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie
bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an
der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene
Zeit.
d) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug
geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss
aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe
von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung
gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
e) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Kunden voraus.
|
| 5) Widerrufsrecht bei Fernabgabe |
|
a) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Waren
gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
b) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der
Ware als Datei auf elektronischem Wege.
c) Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung
von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
d) Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrecht zur
Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versand werden
kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei der Ausübung des Widerrufsrecht
bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn
die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei
einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten
der Rücksendung nicht zu tragen.
e) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Als
Maßstab hierfür ist eine Prüfung anzusehen, wie sie auch bei einem
Kauf in einem Ladengeschäft oder Kaufhaus möglich wäre. Den Wertverlust,
der durch die über eine reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu
führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann,
hat der Verbraucher zu tragen.
|
| 6) Gefahrenübergang |
| a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur
Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten
trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder
Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen
im Versandhandel. |
| 7) Verlängerter Eigentumsvorbehalt |
|
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen
aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher,
die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden
sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum
erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige
des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für
uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für
uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und
zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware
zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis
der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für
uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen
Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung
nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
d) Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB
geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber
dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft
über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen
die Warenempfänger einzuziehen.
e) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um
mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen
angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
f) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl
und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
|
| 8) Gewährleistung |
|
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten
sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs-
und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung
nicht
d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene
Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden
oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten
Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen
gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns
zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung
ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 c) dieser
AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt
er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des
Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt
grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät,
nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es
sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden
und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden
von den übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter
Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige)
Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der
Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen
Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde
hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann
später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher
Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software
ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war
ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
|
| 9) Schadensersatz |
|
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden -gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer
täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen
heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der
Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig,
wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust
wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung
ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass
auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu
verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand
nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu
bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch
uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir
nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet
haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software
auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung
aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht
wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
|
| 10) Erfüllungsort und Gerichtsstand |
|
a) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung
und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart,
mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden
zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten
zwischen uns und dem Kunden nicht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
|
| 11) Änderungen und Nebenabreden |
|
a) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht
auf dieses Schriftformerfordernis.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
ungültige Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
|
| |
| Stand 22.09.2004 |
|